Behandlungspflege

Wann ist eine Behandlungspflege bzw. eine medizinische Versorgung notwendig?

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt.

Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Zu Hause kommt an dieser Stelle die Behandlungspflege im häuslichen Umfeld zum Einsatz. Dies kann sein, wenn ein Patient nach der Operation aus dem Krankenhaus entlassen wird, seine Wunde aber nach wie vor fachmännisch versorgt werden muss.

Eine Behandlungspflege kann vom Arzt auch dann angeordnet werden, wenn ein Krankenhausaufenthalt umgehen werden soll oder um die Aufenthaltsdauer zu verkürzen.

Für die Kosten einer Behandlungspflege kommt die jeweilige Patientenversicherung auf. Dafür müssen die Pflegemaßnahmen zuvor von der Versicherung auch bewilligt werden. Die Kasse überprüft hierbei in regelmäßigen Abständen die Behandlung. Aus diesem Grunde kann es passieren, dass einzelne Maßnahmen zeitlich von der Kasse begrenzt werden.

Die Erstverordnung wird in der Regel für 2 Wochen (14 Tage) ausgestellt, die Dauer der Folgeverordnung ist abhängig vom Gesundheitszustand des zu behandelnden Patienten und bedarf der Diagnose des Arztes.

Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) reicht entweder der Patient selbst oder sein pflegender Angehöriger an den ambulanten Pflegedienst weiter. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen später dann direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.

 

Beispiele hierfür sind:

  • Kontrolle von Blutdruck-, Blutzuckermessung und Puls
  • Vorbereiten und Verabreichen der Medikation
  • Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutan (s. c.), z. B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Dekubitusbehandlung
  • Portversorgung
  • Inhalation / Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern und PEG
  • Katheterwechsel, Blasenspülung und Einläufe
  • Schmerztherapien