Grundpflege

Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet zu nächst einmal, fremden Menschen zu vertrauen. Aus diesem Grund möchten wir uns bei dem ersten Gespräch uns selbst vorstellen und Sie gleichzeitig dabei kennenlernen. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen, Ihren Angehörigen und unseren Betreuern ein speziell auf Sie abgestimmtes Versorgungskonzept und beraten Sie auf Wunsch auch zur Finanzierung. Die ambulante Pflege beinhaltet die kompetente Durchführung aller Leistungen in Ihrer häuslichen Umgebung.

Das Pflegeteam erarbeitet mit Ihnen und Ihren Angehörigen den notwendigen und gewünschten Umfang der Pflegemaßnahmen, der sich besonders nach der ärztlichen oder klinischen Verordnung, aber auch nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen sowie nach den Möglichkeiten der Betreuung und Pflege durch Ihre Angehörigen ergibt.

Ziel der persönlichen pflegerischen Versorgung ist stets Ihre Genesung einerseits und die Förderung Ihre Lebensqualität andererseits. Wir legen dabei einen hohen Wert auf die Auswahl der jeweils passenden Pflegekraft, die wir Ihnen als feste Bezugspersonen zur Seite stellen. Nur durch eine kontinuierliche persönliche Versorgung kann ein heilsames und hilfreiches Vertrauensverhältnis aufgebaut werden.

Zu unseren ambulanten Pflegedienstleistungen zählt die Durchführung sämtlicher Leistungen in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung.

Beispiele hierfür sind:

  • Hilfe bei der Ernährung im Alter
  • Das Verabreichen von Sonden- und Trinknahrung
  • Die Körperpflege: An- und Auskleiden, Duschen, Baden, Waschen, Hautpflege
  • Hilfe bei Ausscheidungen, Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Reinigen von Harnröhrenkathetern, Wechsel von Katheterbeuteln
  • Reinigung und Versorgung von künstlichen Ausgängen (Urostoma, Anus praeter)
  • Kontinenz- bzw. Toilettentraining
  • Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung von Kontrakturen, Lungenentzündung, Pilzbefall im Mund (Soor), Dekubitus, Thrombose, Verstopfung usw.
  • Lagerung mit Lagerungshilfsmitteln
  • Aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen
  • Tätigkeiten der Haushaltsführung: Bettwäsche wechseln, einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Geschirr spülen, heizen, Müll entsorgen, Arzneimittel besorgen, usw.

Behandlungspflege

Wann ist eine Behandlungspflege bzw. eine medizinische Versorgung notwendig?

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt.

Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Zu Hause kommt an dieser Stelle die Behandlungspflege im häuslichen Umfeld zum Einsatz. Dies kann sein, wenn ein Patient nach der Operation aus dem Krankenhaus entlassen wird, seine Wunde aber nach wie vor fachmännisch versorgt werden muss.

Eine Behandlungspflege kann vom Arzt auch dann angeordnet werden, wenn ein Krankenhausaufenthalt umgehen werden soll oder um die Aufenthaltsdauer zu verkürzen.

Für die Kosten einer Behandlungspflege kommt die jeweilige Patientenversicherung auf. Dafür müssen die Pflegemaßnahmen zuvor von der Versicherung auch bewilligt werden. Die Kasse überprüft hierbei in regelmäßigen Abständen die Behandlung. Aus diesem Grunde kann es passieren, dass einzelne Maßnahmen zeitlich von der Kasse begrenzt werden.

Die Erstverordnung wird in der Regel für 2 Wochen (14 Tage) ausgestellt, die Dauer der Folgeverordnung ist abhängig vom Gesundheitszustand des zu behandelnden Patienten und bedarf der Diagnose des Arztes.

Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) reicht entweder der Patient selbst oder sein pflegender Angehöriger an den ambulanten Pflegedienst weiter. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen später dann direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.

Beispiele hierfür sind:

  • Kontrolle von Blutdruck-, Blutzuckermessung und Puls
  • Vorbereiten und Verabreichen der Medikation
  • Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutan (s. c.), z. B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Dekubitusbehandlung
  • Portversorgung
  • Inhalation / Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern und PEG
  • Katheterwechsel, Blasenspülung und Einläufe
  • Schmerztherapien

Betreuungsleistungen

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen bieten Ihnen und Ihre Angehörigen ein hohes Entlastungspotenzial an. Sie gestatten Ihnen eine zusätzliche Betreuung im Alltag, außerhalb der bisher vereinbarten Pflegeleistungen und Beratungseinsätze.

Für diese Leistungen können Sie von der Pflegekasse einen monatlichen Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt bekommen. Hier stehen wir Ihnen für einen Beratungstermin gerne zur Seite, um Ihren individuellen Betreuungswunsch zu besprechen.

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